Garantiebedingungen für höhenverstellbare Tischgestelle
5 Jahre Herstellergarantie
Jannick Ehlers (Wood & Up) gewährt für die verkauften höhenverstellbaren Tischgestelle eine freiwillige Garantie von 5 Jahren ab Kaufdatum gemäß den nachfolgenden Bedingungen.
1. Garantiegeber
Jannick Ehlers (wood & up)
Alsterkrugchaussee 196,
22297 Hamburg, Deutschland
info@woodandup.de
2. Garantieumfang
Die Garantie umfasst Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler an folgenden Komponenten:
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Gestellrahmen
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Hubsäulen
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Motoren
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Steuerungseinheit
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Bedienelemente
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Elektrische Verkabelung, soweit werkseitig verbaut
Ersatzteile und Versand
Garantieleistungen in Form von Ersatzteilen oder Ersatzlieferungen werden grundsätzlich an die ursprüngliche Lieferadresse bzw. innerhalb des Landes erbracht, in das das Produkt ursprünglich geliefert wurde.
Wünscht der Kunde die Lieferung von Ersatzteilen oder Ersatzprodukten in ein anderes Land, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden zusätzlichen Versand-, Transport-, Zoll- und Abwicklungskosten.
Art der Garantieleistung
Die Entscheidung über die Art der Garantieleistung liegt bei Wood & Up. Die Garantieleistung kann insbesondere erfolgen durch:
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Reparatur des Produkts,
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Lieferung von Ersatzteilen,
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Austausch einzelner Komponenten oder
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Lieferung eines Ersatzgestells.
Ist das ursprünglich erworbene Modell nicht mehr verfügbar oder wirtschaftlich nicht mehr beschaffbar, behält sich Wood & Up vor, ein technisch und funktional gleichwertiges Ersatzgestell eines anderen Herstellers oder einer anderen Produktserie bereitzustellen.
Ein Anspruch auf Lieferung eines identischen Modells, derselben Marke oder desselben Designs besteht in diesem Fall nicht.
Anpassungsarbeiten bei Ersatzgestellen
Bei der Lieferung eines technisch und funktional gleichwertigen Ersatzgestells kann es erforderlich sein, dass bestehende Bohrungen der Tischplatte nicht mit den Befestigungspunkten des Ersatzgestells übereinstimmen.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, gegebenenfalls erforderliche neue Bohrungen oder sonstige Montageanpassungen an der Tischplatte fachgerecht vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Solche Anpassungsarbeiten stellen keinen Garantiefall dar und begründen keine weiteren Ansprüche gegen Wood & Up, sofern das gelieferte Ersatzgestell technisch und funktional gleichwertig ist.
3. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre ab Rechnungsdatum.
Für im Rahmen der Garantie ausgetauschte Teile beginnt keine neue Garantiezeit. Die ursprüngliche Garantiefrist bleibt bestehen.
4. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Voraussetzung für die Garantieleistung ist:
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Vorlage eines Kaufnachweises (Rechnung oder Bestellbestätigung)
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bestimmungsgemäße Nutzung des Produkts
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Einhaltung der Montage- und Bedienungsanleitung
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keine eigenmächtigen Veränderungen oder Umbauten am Produkt
5. Ausschlüsse von der Garantie
Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:
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normale Abnutzungserscheinungen und Verschleiß
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optische Beeinträchtigungen, die die Funktion nicht beeinflussen
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Kratzer, Dellen, Lackschäden oder sonstige Gebrauchsspuren
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Schäden durch unsachgemäße Montage
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Schäden durch Überlastung oder Überschreitung der angegebenen Traglast
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Schäden durch Sturz, Schlag, Transport oder äußere Gewalteinwirkung
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Schäden durch Feuchtigkeit, Wasser, Feuer oder höhere Gewalt
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Schäden durch Verwendung nicht freigegebener Zubehörteile
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Schäden aufgrund gewerblicher Dauerbelastung außerhalb der vorgesehenen Nutzung
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Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch nicht autorisierte Personen
6. Garantieabwicklung
Im Garantiefall kontaktieren Sie uns bitte unter:
info@woodandup.de
+49 162 6093 089
Bitte übermitteln Sie:
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Kaufbeleg
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Beschreibung des Mangels
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Fotos und Videos des Defekts
Wood & Up prüft den Garantiefall und informiert den Kunden über die weitere Vorgehensweise.
7. Räumlicher Geltungsbereich
Diese Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der Europäischen Union verkauft wurden.
8. Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von dieser Garantie unentgeltlich geltend gemacht werden.